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Viren im Aufwind Covid-Impfung – für wen, wo und wer zahlt?

Mit dem Herbstbeginn steigt der Bedarf an Covid-Impfungen. Doch diese gibt es nicht mehr für alle kostenfrei.

Worum geht es? Die kühleren Temperaturen und das nasse Wetter geben den Grippeviren Aufwind. Auch die Covid-Fallzahlen steigen leicht an. Ende August wurden laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) 688 Fälle in einer Woche, Ende September 1012 Fälle in einer Woche gemeldet. Letzteres entspricht rund 11 Meldungen auf 100'000 Personen.

Welches sind die aktuellen Empfehlungen des Bundes? Das BAG empfiehlt in den Herbst- und Wintermonaten für besonders gefährdete Personen die Covid-19-Impfung. Darunter fallen Personen

  • ab 65 Jahren,
  • ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen,
  • ab 16 Jahren mit Trisomie 21 und
  • schwangere Personen.

Die Impfung kann demnach vor einem allfälligen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung und deren Komplikationen schützen. Allen weiteren Personen wird keine Impfung empfohlen.

Schweizerischer Impfplan

Wie steht es aktuell um die Nachfrage? Wer sich impfen lassen will, kann dies in bestimmten Hausarztpraxen, vielen grossen Spitälern oder auch bei verschiedenen Apotheken machen. Letztere merken, dass der Herbst kommt und die Leute sich vor Viren schützen wollen, so Lydia Isler-Christ, Präsidentin des Baselstädtischen Apotheker-Verbands. «Wir gehen davon aus, dass im Zusammenhang mit der Wintersaison der Bedarf (an Covid-Impfungen) wieder grösser wird.» Der grosse Ansturm bleibe derzeit noch aus. «Das kann sich aber täglich ändern. Es ist schwierig, das vorherzusagen.»               

Worin besteht derzeit die Schwierigkeit für Apotheken? «Aktuell dürfen die Apothekerinnen und Apotheker nicht in ganz allen Kantonen gegen Covid-19 impfen», erklärt Gregory Nenniger vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse. Zwei Beispiele: «Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist es grundsätzlich nicht erlaubt, im Kanton Tessin ist die Impfung nur bei Personen bis 65 Jahre erlaubt», so Nenniger. Da das BAG allerdings die Impfung besonders für Personen ab 65 Jahren empfiehlt, bestehe hier ein Widerspruch. Der Verband fordert deshalb eine nationale Regelung.

Wie gehen die Arztpraxen derzeit mit der Covid-Impfungen um? «Unsere Mitglieder bestellen Covid-Impfungen, aber wie ich höre, etwa zehnmal weniger als Grippeimpfungen», erklärt Reto Wiesli. Der Geschäftsführer des Verbands der Haus- und Kinderärzte Schweiz sieht hierfür auch das Misstrauen der Menschen gegenüber dem Covid-Impfstoff als Grund. «Und wenn eine Praxis Impfstoff für nur eine Person bestellt, dann lohnt sich das nicht.» Für ihn ist aber klar: Personen, die sich impfen lassen wollen, erhielten den Impfstoff in der Regel auch.

Bund zahlt erstmals Entschädigung wegen Corona-Impfschaden

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Person legt Pflaster auf Oberarm.
Legende: KEYSTONE/Peter Klaunzer

In der Schweiz wird erstmals eine Person wegen eines erlittenen Impfschadens durch ein Corona-Vakzin finanziell entschädigt. Sie erhält eine Genugtuung in der Höhe von 12'500 Franken und eine Entschädigung in Höhe von 1360 Franken.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bewilligte damit die erste Entschädigungszahlung aufgrund von Corona-Impfschäden , wie eine EDI-Sprecherin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA Ende September sagte. Zuerst hatte der «Sonntagsblick» berichtet.

«Bisher wurde ein Gesuch gutgeheissen», sagte die EDI-Sprecherin. Die Entschädigung beziehe sich auf einen Verdienstausfall, der nachgewiesen werden müsse. Die Genugtuung sei eine Art Schmerzensgeld. Welche der Corona-Impfungen in diesem Fall betroffen war, wurde nicht bekannt.

Beim Innendepartement gingen bisher 320 Gesuche ein. Zuletzt waren 50 Gesuche hängig, davon werden 30 detailliert geprüft. Für eine Entschädigung muss ein Kausalzusammenhang zwischen den Gesundheitsproblemen und der Impfung bestehen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Impfung? Bund und Kantone haben die Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen seit Beginn der Pandemie übernommen. Bis Ende Juni war die Impfung daher kostenlos. Seitdem wird sie zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet. Ist eine Impfung empfohlen und wird sie in einem Spital oder von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt, übernimmt die Kasse die Kosten – vorbehältlich Franchise und Selbstbehalt. Personen ohne Impfempfehlung müssen die Impfung selbst bezahlen. Im Berner Inselspital wird hierfür beispielsweise rund 100 Franken pro Dosis veranschlagt.

Regionaljournal Basel Baselland, 7.10.2024, 12:03 Uhr;kobt

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