Reduktionsziele: Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgasausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Der Nationalrat will, dass mindestens 75 Prozent der Reduktion im Inland erfolgen und höchstens 25 Prozent mit Klimaprojekten im Ausland. Der Ständerat will wie der Bundesrat zwar in erster Linie eine Reduktion im Inland, nennt aber keine konkrete Zahl. Diese soll der Bundesrat per Verordnung festlegen können. In der Version des Ständerates wird das Potenzial für den Inlandanteil bei rund zwei Dritteln gesehen.
CO₂-Abgabe: Die CO₂-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO₂. Beide Räte wollen zudem bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbarer Energie und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Der Bundesrat hätte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür vorgesehen und einen kleineren Restbetrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen.
Luftfahrt: In der Schweiz getanktem Kerosin müssen erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden. Der Ständerat hat ergänzt, dass das Beimischen physisch erfolgen kann oder auch über eine Anrechenmethode. Der Nationalrat will die Beimischquote im Flugverkehrsabkommen mit der EU regeln. Beide Räte haben beschlossen, dass auf Flugtickets die Emissionen in CO₂-Äquivalenten für den jeweiligen Flug vermerkt werden. Auf eine Abgabe pro Flug mit einem Business- oder Privatjet haben beide Räte verzichtet.
Ladeinfrastruktur: Der Bundesrat will Ladeinfrastrukturen für Elektroautos zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen sechs Jahre lang und bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer fördern. Der Nationalrat kürzte diesen Förderbetrag auf bis zu 20 Millionen Franken im Jahr und will ihn lediglich der Basisinstallation zugutekommen lassen. Der Ständerat hingegen will keine Förderung von Ladeinfrastrukturen. Er ist der Auffassung, dass das Einrichten von Ladeinfrastruktur Sache von Privaten ist.
Treibstoffe: Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO₂-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Dafür dürfen die Importeure an den Zapfsäulen wie heute bis zu fünf Rappen pro Liter Diesel oder Benzin verlangen. Soweit sind sich die Räte einig.
Als neues Instrument hinzufügen wollen Ständerat und Bundesrat eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe. Gemäss dem Beschluss des Ständerates soll der Bundesrat den Mindestanteil erneuerbarer Treibstoffe so festlegen, dass die damit verbundenen Kosten nicht mehr als fünf Rappen pro Liter Treibstoff betragen. Das soll für Transparenz bei den Aufpreisen an der Zapfsäule sorgen. Der Nationalrat hingegen lehnte auf Antrag einer Minderheit die Überführungspflicht ab.
So geht es weiter: Der Ständerat hatte sich im September mit seinen Beschlüssen weniger ambitioniert gezeigt als der Bundesrat und seine eigene vorberatende Kommission. Nun ist die kleine Kammer wieder am Zug.