- Wölfe dürfen künftig auch abgeschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben.
- Der präventive Abschuss ist bereits ab dem 1. Dezember erlaubt.
- In «begründeten Fällen» dürfen laut dem Bundesrat auch ganze Wolfsrudel entfernt werden.
Der Bundesrat hat eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen. Vor den Medien in Bern informierte Umweltminister Albert Rösti über das verschärfte Wolfsregime. «Neu dürfen die Kantone Wölfe erlegen, um zukünftigen Schaden zu verhüten, und nicht erst, nachdem Schaden entstanden ist.»
Wenn wir jetzt nicht rasch handeln, geht das Wachstum der Wolfspopulation ungebremst weiter.
«Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt die Dringlichkeit des Problems», erklärte Rösti. Die Wolfsbestände würden exponentiell wachsen. In den letzten Jahren hätten die Risse von Nutztieren drastisch zugenommen. «Wenn wir jetzt nicht rasch handeln, geht das Wachstum der Wolfspopulation ungebremst weiter.» Die Schäden an Nutztieren seien nicht mehr tragbar – und am Ende könne der Wolf auch zur Gefahr für den Menschen werden.
Abschuss ganzer Rudel wird möglich
Derzeit sind in der Schweiz gemäss Angaben des Bundes 32 Wolfsrudel mit insgesamt rund 300 Wölfen unterwegs. Im Jahr 2020 waren es noch elf Rudel mit gut 100 Wölfen gewesen. In der Folge ist auch die Zahl der gerissenen Nutztiere gestiegen: von 446 im Jahr 2019 auf 1480 im vergangenen Jahr. Auch mit dem revidierten Jagdgesetz bleibe der Wolf eine geschützte Art, hält der Bundesrat fest.
«Nur in begründeten Fällen» dürften die Kantone ganze Rudel entfernen. Dies unter der Bedingung, dass die minimale Anzahl Wolfsrudel in einer gegebenen Region überschritten ist. Gemäss der Jagdverordnung ist die Schweiz in fünf Regionen eingeteilt. In grossen Regionen müssen mindestens drei Rudel erhalten bleiben; in kleinen Regionen sind es zwei Rudel. Zudem dürfen Rudel, die keine Schäden anrichten, nicht präventiv reguliert werden.
Durch die präventive Regulierung dürften die Wölfe wieder scheuer werden, sagte Bundesrat Rösti. Folglich könnte der Wolfsbestand in einzelnen Regionen höher sein als die vorgegebene Mindestanzahl Rudel. Damit könne der Wolfsbestand unter gleichzeitiger Schadensminderung in der Schweiz erhalten bleiben. Für die Regulierung von Wolfsrudeln braucht es wie bis anhin die Zustimmung des Bundes.
«Keine industrielle Ausrottung»
«Ich bin überzeugt, dass die Massnahmen der Akzeptanz des Wolfes und den Bedürfnissen der Berggebiete dienen», sagte Rösti. Auf die Frage eines Journalisten, ob damit die «industrielle Ausrottung» des Wolfes vorangetrieben werde, antwortete der Umweltminister: «Wir entfernen ausschliesslich Wolfsrudel, die eine Gefährdung darstellen. Unauffällige Rudel können auch in Zukunft nicht entfernt werden.»
Von einem «Massaker», wie es in den Medien zu lesen gewesen sei, könne man auch nicht sprechen, schloss Rösti. «Niemand – kein Bundesrat und ich schon gar nicht – will einfach Wölfe abschiessen. Wir haben doch nichts gegen Wölfe.» Wenn sie aber eine Gefahr darstellen würden, sei es Pflicht, einzugreifen.