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Bundesgerichtsurteil Kein Urlaub für Väter von schwer kranken Neugeborenen

Das Bundesgericht legt in einem Leitentscheid fest, dass Väter während des Mutterschaftsurlaubs der Partnerin keinen bezahlten Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken Neugeborenen beziehen können.

Wenn ein Kind schwer erkrankt, haben Eltern ein Recht auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub. Vater und Mutter können diesen frei unter sich aufteilen.

Der Vater eines schwer kranken Neugeborenen wollte diesen Urlaub beziehen. Doch die Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (AZA) verweigerte ihm das mit dem Argument, die Mutter des Kindes beziehe bereits Mutterschaftsurlaub. Dagegen wehrte sich der Vater zunächst mit Erfolg vor dem Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen.

Doch jetzt stellt das Bundesgericht in einem Leitentscheid klar: Gemäss Gesetz schliesst die Mutterschafts­entschädigung den Bezug der Betreuungsentschädigung für dasselbe Kind aus – und zwar für beide Elternteile. Der Vater muss also warten, bis der Mutterschaftsurlaub seiner Partnerin zu Ende ist.

«Unmenschliches» und «gleichstellungs­feindliches» Urteil

Sibylla Kämpf, Präsidentin des Vereins intensiv kids, der Angehörigen schwerkranker Kinder hilft, findet das Urteil «unmenschlich». «Wenn man ein Kind bekommt, das schwer erkrankt ist, zieht einem das den Boden unter den Füssen weg», sagt sie. In dieser Situation müsse so vieles entschieden werden – zum Beispiel über Therapien –, da brauche es beide Elternteile.

Arzt untersucht Baby mit Stethoskop auf Wickeltisch.
Legende: Keinen bezahlten Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken Neugeborenen für Väter während des Mutterschaftsurlaubs der Partnerin: Das hat das Bundesgericht entschieden. Keystone/GAETAN BALLY

Dazu kommt: «Wenn man sagt, der Vater muss wieder zur Arbeit, lastet alles auf der Mutter», so Kämpf. Dabei seien doch beide verantwortlich für das Kind.

Auch Mirjam Gasser, Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, sagt: «Aus Gleichstellungssicht ist es bedauerlich, dass die Betreuung von Neugeborenen direkt und zwingend den Müttern zugewiesen wird. Das zeugt von einem überkommenen Rollenverständnis.»

Wäre ein anderes Kind erkrankt, dürfte der Vater zu Hause bleiben

Laut Bundesgericht dürfte der Vater parallel zum Mutterschaftsurlaub seiner Partnerin Betreuungsurlaub beziehen, wenn nicht das Neugeborene schwer erkrankt wäre, sondern ein älteres Geschwister.

Das Bundesgericht argumentiert dabei mit den unterschiedlichen Zwecken des Urlaubs: Die Mutter erhalte die Mutterschafts­entschädigung, damit sie sich von der Schwangerschaft und Geburt erholen und sich um das Neugeborene kümmern könne. Und der Vater erhalte den Erwerbsausfall, den dieser aufgrund der Betreuung des älteren, kranken Geschwisters erleide.

Wenn hingegen ein Neugeborenes schwer erkrankt, geht der Mutterschaftsurlaub vor. Gasser gibt zu bedenken: «Wenn wir von schwer kranken Neugeborenen sprechen, stellt sich die Frage, ob die Mutter sich tatsächlich erholen kann – was ja auch Sinn und Zweck des Mutterschaftsurlaubs wäre.»

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Aus Tagesschau vom 17.04.2023.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 42 Sekunden.

Rendez-vous, 10.10.2024, 12:30 Uhr;stal

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