- Keine Nachkontrollen und Sistierungen hängiger Initiativen und Referenden: Laufende Unterschriftensammlungen sollen wie geplant weiterlaufen.
- Der Bundesrat verzichtet nach dem Bekanntwerden von mutmasslichen Betrugsfällen auf drastische notrechtliche Massnahmen.
- Bundeskanzler Viktor Rossi hat dazu an einer Medienkonferenz in Bern Stellung genommen und erklärt, welche anderen Massnahmen nun vorerst ergriffen werden.
Der Bundesrat sei über die unlauteren Praktiken bei Unterschriftensammlungen für Volksbegehren informiert worden. Laut Bundeskanzler Rossi gibt es bis heute allerdings keine belastbaren Indizien, dass Initiativen unrechtmässig zustande gekommen wären.
Ich bin froh, dass dieses Gebaren aufgedeckt wurde.
Deshalb sehe die Bundeskanzlei davon ab, zustande gekommene Volksbegehren auf deren Unterschriftensammlungen nachzukontrollieren oder gar solche zu sistieren. Die Bedingungen, um per Notrecht entsprechende Grundlagen zu schaffen, seien nicht erfüllt. «Trotzdem bin ich froh, dass dieses Gebaren aufgedeckt wurde», so Rossi.
«Nachkontrollen würden eine stichprobenartige Nachbefragung bei denjenigen Personen voraussetzen, deren Unterschrift für eine Volksinitiative von der Gemeinde bescheinigt und von der Bundeskanzlei als gültig gezählt wurde. Solche Nachkontrollen wären von beschränkter Aussagekraft», heisst es seitens Bundeskanzlei.
Viele Bürgerinnen und Bürger schätzen es nicht, wenn Behörden nach den politischen Ansichten fragen.
Rossi ergänzt an der Medienkonferenz, dass die Nachkontrollen zudem staatspolitisch problematisch seien, weil sie den von gesetzlichen Fristen getakteten Behandlungsprozess der aktuell hängigen Volksinitiativen stark verzögern und infrage stellen würden. «Viele Bürgerinnen und Bürger schätzen es auch nicht, wenn die Behörden betreffend ihrer politischen Ansichten Nachfragen stellen.»
Andere Massnahmen folgen
Der Bundesrat will den unlauteren Praktiken bei Unterschriftensammlungen für Volksbegehren stattdessen mit strafrechtlicher Verfolgung, Prävention sowie Verbesserungen der Abläufe entgegentreten.
Die Bundeskanzlei wird weiter einen Runden Tisch einberufen. Die an den Unterschriftensammlungen und -kontrollen beteiligten Parteien, Verbände, Komitees, Sammelorganisationen und Behörden sollen die derzeitigen Prozesse analysieren und mögliche Massnahmen zur Vermeidung von Missbrauch konkretisieren. Falls dies nicht die gewünschten Ergebnisse erbringen würde, «dann müsste aus unserer Sicht auch geprüft werden, ob es rechtliche Massnahmen braucht.»
Das Auszählungsteam wird verstärkt.
Auf die Frage von SRF-Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt, ob es für künftige Prüfungen mehr Personal brauche, sagt Rossi: «Das Auszählungsteam wird verstärkt. Wir fangen dies aber mit unseren eigenen Personalressourcen auf.» Schliesslich werde bei der Auszählung seit vergangener Woche ein Vieraugenprinzip angewendet.