In Schweizer Justizvollzugseinrichtungen sind im Jahr 2023 neu 9297 Vollzüge von Strafen und Massnahmen gestartet. Im Jahr zuvor waren es 9121, also etwas weniger. Die Zahl ist seit 2020 kontinuierlich gestiegen. Von den neu eingewiesenen Personen waren knapp 91 Prozent männlich.
Insgesamt hatten rund zwei Drittel der neu in den Straf- und Massnahmenvollzug eingewiesenen Personen keinen Schweizer Pass. Während im Strafvollzug ausländische Personen am stärksten vertreten waren (67 Prozent), waren laut dem Bundesamt für Statistik im Massnahmenvollzug Schweizer Staatsangehörige in der Mehrheit (64 Prozent).
Am häufigsten wurden Freiheitsstrafen (38 Prozent) und Ersatzfreiheitsstrafen für eine nicht geleistete Busse (42 Prozent) vollzogen.
Aufenthaltsdauer
Im Jahr 2023 wurden 8825 Personen aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassen. Rund die Hälfte davon war zwischen 1 und 30 Tage im Vollzug. Von den Entlassenen haben 81 Prozent ihre Strafe verbüsst. Die restlichen wurden bedingt entlassen.
Alternative Vollzugsformen
Der Strafvollzug kann unter anderem auch in Form von gemeinnütziger Arbeit oder mittels elektronischer Überwachung erfolgen. 2023 wurden 2823 Strafen in Form von gemeinnütziger Arbeit vollzogen, was weniger als einem Viertel (23 Prozent) aller in diesem Jahr begonnenen Vollzüge entspricht. Der Anteil der Frauen (27 Prozent) und der Schweizer Staatsangehörigen (61 Prozent) war höher als bei den inhaftierten Personen.
Drei Prozent aller 2023 begonnenen Vollzüge erfolgten mit einer elektronischen Fussfessel, davon 82 Prozent bei Männern und 61 Prozent bei Schweizer Staatsangehörigen.
Die elektronische Überwachung kommt am häufigsten bei Freiheitsstrafen zum Einsatz, die gemeinnützige Arbeit im Vollzug von Bussen.