Seit heute gilt es ernst: Nur noch geimpfte, genesene und getestete Personen erhalten zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Zutritt. Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren. Welche Bereiche sind betroffen? Gibt es Ausnahmen? Bis wann gelten die Einschränkungen?
Für welche Bereiche braucht es ein Zertifikat?
Die Zertifikatspflicht ist seit heute auf Innenbereiche von (Hotel-)Bars und Restaurants sowie Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos etc. ausgeweitet. Auch für den Besuch von Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen) braucht es ein gültiges Zertifikat.
Gibt es Ausnahmen?
- Öffentlicher Verkehr, Detailhandel sowie im Transitbereich von Flughäfen.
- Private Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten bis 30 Personen.
- Religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung bis max. 50 Personen.
- Treffen von Parlamenten und Gemeindeversammlungen.
- Dienstleistungen von Behörden sowie personenbezogene Dienstleistungen, wie etwa Coiffeursalons, therapeutische und Beratungsangebote, Gastronomieangebote in sozialen Anlaufstellen.
Was gilt bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten?
Bei Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.
Wer bezahlt die Tests?
Personen, die ein Zertifikat erhalten wollen, müssen die dazu notwendigen Tests ab 1. Oktober selbst bezahlen. Die Kosten für das Testen von Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen solche Tests nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Präventive Antigen-Schnelltests für Personen, die sich nicht impfen lassen können, sowie Tests für Kinder unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt.
Was gilt am Arbeitsplatz?
An Arbeits- und Ausbildungsstätten (inkl. Kantinen) sieht der Bund keine Zertifikatspflicht vor. Auch Mitarbeitende in einem Betrieb mit Zertifikatspflicht brauchen selbst kein Zertifikat. Der Bundesrat will es Unternehmen aber ermöglichen, das Zertifikat bei ihren Arbeitnehmenden zu überprüfen, «wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen».
Wie lange werden diese Zertifikate eingesetzt?
Solange es die epidemiologische Lage erfordert, oder bis maximal 24. Januar 2022. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.
Gibt es auch Lockerungen?
An Orten und Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen alle anderen Schutzmassnahmen wie etwa die Maskenpflicht. Heute gilt dieses Regime erst für Discos, Clubs und Grossveranstaltungen wie Fussballspiele. Das habe sich bewährt, schreibt der Bundesrat. Mit dem Einsatz des Zertifikats werde das Übertragungsrisiko stark reduziert.
Was droht bei Verstössen?
Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.